Schon gewusst?

Infolge der Corona-Pandemie und zur Verbesserung der Konjunkturförderung hat die Landesregierung die Vergabevorschriften angepasst.

Liefer- und Dienstleistungen können beispielweise bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (netto) freihändig, d.h. durch die Einholung von min. 3 Vergeichsangeboten, vergeben werden.
Bisher war dies für Aufräge über 80.000 € nur in einem förmlichen Verfahren, durch eine öffentliche Ausschreibung möglich. Die Neuregelung gilt zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2020.

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