Die BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung fördert mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls Stallum- und Stallersatzbauten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Damit sollen die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umgesetzt werden
Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichen Betrieb und Investitionsvorhaben.
Das Vorhaben muss bis zum 15. März 2021 beantragt werden und dann bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein
Im Bundesprogramm ist auch die Förderung der Inanspruchnahme einer einzelbetrieblichen Beratung zur Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts enthalten. Es werden nur Investitionen gefördert, die nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sind.
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