Für Kleinstunternehmen der Grundversorgung (und solche in Gründung) ergeben sich neue Fördermöglichkeiten durch das Land Rheinland-Pfalz, wenn sie auf ein bestehendes Grundversorgungsdefizit in dem jeweiligen Ort reagieren. Angesprochen sind Unternehmerinnen und Unternehmer im ländlichen Raum, welche die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung sichern, ausbauen oder verbessern. Denkbar sind Vorhaben im Bereich der Lebensmittelversorgung, Gastronomie, im sozialen Bereich, aber auch im Handwerk. Gefördert werden Vorhaben mit einem Fördersatz von 40 %. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro.

Auch Kommunen, gemeinnützige Organisationen und natürliche Personen können in den Genuss einer Förderung kommen, wenn sie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, beispielsweise im Bereich der Gesundheitsversorgung oder Betreuung, schaffen und die Kernbereiche der Orte stärken. Der Ort der Umsetzung muss weniger als 10.000 Einwohnern haben und innerhalb der LEADER-Region Rhein-Wied liegen. Kommunen und gemeinnützige Organisationen erhalten hier einen erhöhten Fördersatz von 60 %.

Für ganz Rheinland-Pfalz stehen rund 3,1 Mio. Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Grundversorgung zur Verfügung. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich für eine reguläre LEADER-Förderung zu bewerben. Bewerbungen können eingereicht werden für Vorhaben, die positive Impulse für die Region Rhein-Wied in den Handlungsfeldern „Wohnen, Leben & Arbeiten“, „Tourismus & Kultur“, „Kulturlandschaft & Biodiversität“ sowie „Identität & Soziales Miteinander“ setzen. Die nächste Bewerbungsfrist hierfür endet am 15. August.

Detailinformationen zu den Fördermöglichkeiten in der LEADER-Region Rhein-Wied erhalten Sie beim Regionalmanagement (Tel. 02224/180667) und auf www.region-rhein-wied.de. Das Regionalmanagement begleitet interessierte Akteure von der Projektidee bis zur Umsetzung und rät, sich bereits frühzeitig für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zu melden.

gez. Karsten Fehr,
Vorsitzender der LAG Rhein-Wied

Pressemitteilung vom 29. Juni 2017